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FAQ zum aktuellen Trauerfall
Was muss ich tun, wenn jemand verstorben ist?
Wenn jemand Zuhause verstorben ist, muss zunächst der Hausarzt kontaktiert werden. Dieser stellt den Tod fest und füllt die Todesbescheinigung aus. Sollte der Hausarzt nicht erreichbar sein, kontaktieren Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst: Telefon: 116 117. Wenn Ihr Angehöriger in einem Pflegeheim oder Krankenhaus verstorben ist, wird der Arzt durch die Einrichtung verständigt. Danach sollten Sie uns kontaktieren, wir besprechen dann ganz in Ruhe die nächsten Schritte. Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar: 0261 – 60 212.
Was kostet eine Bestattung?
Die Kosten hängen von vielen Faktoren ab. Zum Beispiel von der Bestattungsart, die Auswahl von Sarg (Erdbestattung) oder der Urne (Feuerbestattung), der Grabstätte und der Gestaltung der Trauerfeier, Traueranzeigen und vielem mehr. Gerne erstellen wir Ihnen ein transparentes Angebot, in dem alle gewünschten Leistungen und Kosten aufgeführt sind.
Welche Unterlagen benötige ich?
Zur Beantragung der Sterbeurkunde benötigen wir den Personalausweis des Verstorbenen, sowie je nach Familienstand folgende Unterlagen:
verheiratet: Eheurkunde
verwitwet: Sterbeurkunde Ehepartner
ledig: Geburtsurkunde
geschieden: rechtskräftiges Scheidungsurteil
verheiratet: Eheurkunde
verwitwet: Sterbeurkunde Ehepartner
ledig: Geburtsurkunde
geschieden: rechtskräftiges Scheidungsurteil
Wie läuft eine Bestattung ab?
In einem persönlichen Gespräch besprechen wir mit Ihnen alle Wünsche und zeigen Möglichkeiten auf, die zu dem/der Verstorbenen und Ihnen passen. Nach Absprache mit der Familie versorgen wir den Verstorbenen und kümmern uns um die Überführung, erledigen alle notwendigen Formalitäten, organisieren die Trauerfeier und Beisetzung und begleiten Sie mit Einfühlungsvermögen durch alle Schritte.
Kann ich bei der Kremierung dabei sein?
Ja, eine persönliche Abschiednahme im Rahmen der Kremierung ist grundsätzlich möglich. Wenn Sie nicht vor Ort dabei sein wollen, besteht auch die Möglichkeit, dass Sie im Vorfeld den genauen Zeitpunkt der Kremierung mitgeteilt bekommen. So können Sie auch an einem anderen Ort innehalten und an den Verstorbenen denken.
Kann ich den Verstorbenen noch einmal sehen?
Ja. Eine persönliche Abschiednahme ist grundsätzlich möglich und kann ganz individuell gestaltet werden. Mit unserem eigenen Verabschiedungsraum schaffen wir dafür einen würdevollen und geschützten Rahmen. Wenn gewünscht, erhalten Sie auch einen eigenen Schlüssel und können für eine bestimmte Zeit Tag und Nacht ganz selbstständig zu Ihrem Verstorbenen.
Was übernimmt ein Bestattungsinstitut für mich?
Auf Wunsch übernehmen wir für Sie die Organisation und Koordination der gesamten Bestattung – von der Überführung und den Formalitäten bis hin zur Planung der Trauerfeier und Beisetzung. Dabei stehen wir Ihnen jederzeit als persönlicher Ansprechpartner zur Seite.
Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?
In Rheinland-Pfalz darf ein Verstorbener bis zu 36 Stunden zu Hause bleiben. Je nach Außentemperatur und Fortschritt des Veränderungsprozesses kann eine frühere Überführung in unseren klimatisierten Ruheraum notwendig sein. Übrigens: auch wenn Ihr Angehöriger nicht zu Hause verstirbt, sondern zum Beispiel in einem Krankenhaus, können wir den Verstorbenen nochmal für diese Zeit nach Hause bringen, um sich im privaten Umfeld zu verabschieden.
Woher bekommen wir die Sterbeurkunde?
Die Sterbeurkunde stellt das zuständige Standesamt des Sterbeortes aus. Gerne übernehmen wir für Sie die Beantragung, Vorlage der benötigten Dokumente und die Abholung der Urkunden.
Kann man sich den Friedhof aussuchen?
Grundsätzlich können Sie den Friedhof und die gewünschte Grabstätte entsprechend den örtlichen Möglichkeiten auswählen. Manche örtliche Friedhöfe erheben einen Ortsfremdenzuschlag für Personen, die zuletzt nicht im Ort gemeldet waren. Wir informieren Sie gerne über die verschiedenen Friedhöfe und Bestattungsmöglichkeiten in der Region.
Wo stelle ich den Antrag auf Witwen/r Rente?
Den Antrag auf Witwen- oder Witwerrente stellen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung. Zuvor kann man die sogenannte Drei-Monats-Rente bzw. das Sterbevierteljahr beantragen. Somit wird für insgesamt drei Monate die volle Rente des Verstorbenen weiter gezahlt. Wir unterstützen Sie gerne dabei, die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen und die Rente zu beantragen.
Welcher Bestatter ist zuständig?
Sie können grundsätzlich selbst entscheiden, welches Bestattungsinstitut Sie beauftragen. Es gibt keinen automatisch zuständigen Bestatter – auch bei einem Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim können Sie uns direkt kontaktieren.
Darf man die Urne mit nach Hause nehmen?
In Rheinland-Pfalz ist die private Aufbewahrung einer Urne unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dafür muss zu Lebzeiten eine entsprechende schriftliche Totenfürsorgeverfügung erstellt worden sein. Dieses Formular stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Dazu beraten wir Sie gerne persönlich zu den Voraussetzungen.
Warum muss ich trotz Feuerbestattung einen Sarg kaufen?
Auch bei der Kremation ist ein Sarg erforderlich. Das hat zwei Gründe: Zum einen dient es zur hygienischen und sicheren Überführung des Verstorbenen. Außerdem hat der Sarg eine bestimmte Funktion bei der Kremation: Das Holz des Sarges sorgt dafür, dass beim Verbrennungsvorgang die erforderliche Hitze erreicht wird. Um das Budget der Angehörigen zu schonen, nutzen wir in der Regel schlichte Kremierungssärge. Auf Wunsch können aber natürlich auch hochwertige Särge verwendet werden.
FAQ zur Vorsorge
Was ist eine Bestattungsvorsorge?
Mit einer Bestattungsvorsorge können Sie schon zu Lebzeiten festlegen, wie Ihre Bestattung später gestaltet werden soll. Dabei können Sie ganz grundlegende Wünsche festhalten, zum Beispiel, ob Sie eine Erd- oder Feuerbestattung wünschen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, Ihre Bestattung sehr detailliert zu planen – von der Gestaltung der Trauerfeier über die Musik bis hin zu persönlichen Wünschen. So schaffen Sie Klarheit und entlasten Ihre Angehörigen.
Was kostet eine Vorsorge?
Die Beratung und das Festhalten Ihrer persönlichen Wünsche sind bei uns kostenlos. Wenn Sie zusätzlich die Bestattungskosten bereits zu Lebzeiten finanziell absichern möchten, hängen die Kosten von Ihren individuellen Wünschen und der geplanten Bestattung ab. Wir erstellen Ihnen gerne eine transparente Übersicht und besprechen alle Möglichkeiten in Ruhe.
Kann man seine Beerdigung schon vorab bezahlen?
Ja. Sie können die Kosten Ihrer späteren Bestattung bereits zu Lebzeiten finanziell absichern. Eine Möglichkeit ist die Treuhand. Als Mitgliedsunternehmen im Bestatterverband haben wir Zugang zur Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG und können das Geld dort sicher und zweckgebunden hinterlegen. So schaffen Sie finanzielle Sicherheit und entlasten Ihre Angehörigen.
Kann ich mich bereits vor einem Todesfall beraten lassen?
Ja, selbstverständlich. Auch wenn ein Angehöriger im Sterben liegt, können Sie sich bereits vor dem Tod an uns wenden. So können wichtige Fragen und Wünsche in Ruhe besprochen und erste Vorbereitungen getroffen werden. Auch für die eigene Bestattungsvorsorge können Sie sich jederzeit unverbindlich von uns beraten lassen.
Kann ich meine Bestattung nicht auch im Testament bestimmen?
Wir raten davon ab, Ihre Bestattungswünsche ausschließlich im Testament festzuhalten. Ein Testament wird häufig erst nach der Bestattung eröffnet – Ihre Wünsche könnten dann zu spät bekannt werden. Sicherer ist es, Ihre Vorstellungen im Rahmen einer Bestattungsvorsorge bei uns festzuhalten und Ihre Angehörigen darüber zu informieren.
