Was ist zu tun?
Die ersten Schritte
- 1. Hausarzt verständigen
- 2. Bestattungsinstitut anrufen
- 3. Dokumente zusammenstellen
- 4. Organisation der Beisetzung
Dieser stellt die Todesbescheinigung aus. Sollte der Hausarzt nicht erreichbar sein, kontaktieren Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst:
Telefon: 116 117
Wenn Ihr Angehöriger in einem Pflegeheim oder Krankenhaus verstorben ist, wird der Arzt durch die Einrichtung verständigt.
Rufen Sie uns bei einem aktuellen Sterbefall jederzeit an. Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar:
0261 – 60 212
Wir organisieren dann in Absprache mit Ihnen die Überführung des Verstorbenen. Laut Gesetz muss der Verstorbene nach spätestens 36 Stunden überführt werden.
Legen Sie gerne schomal die benötigten Dokumente bereit. Zum Beispiel die Bastattungsvorsorgeregelung. Mit unserer Checkliste zum Ausdrucken bekommen Sie einen Überblick über alle wichtigen Unterlagen: Checkliste herunterladen.
Alle weiteren Schritte besprechen wir in den nächsten Tagen ganz in Ruhe mit Ihnen persönlich.
Zum Beispiel die Art der Beisetzung, die Planung der Trauerfeier, Terminabsprachen und vieles mehr.
Wir sind für Sie da
Im Gespräch schaffen wir zunächst einen geschützten Rahmen, in dem Raum für Fragen und Zeit zum Verstehen der Situation gegeben ist. Danach möchten wir den geliebten Menschen durch Ihre Erzählungen kennenlernen. Es ist uns wichtig zu erfahren, für wen wir gemeinsam einen Abschied gestalten, damit er wirklich stimmig ist.
In den kommenden Tagen gilt es nun einige Dinge zu organisieren. Wir lassen Sie dabei nicht alleine, sondern wir beraten und unterstützen Sie gerne.
Gespräch im geschütztem Rahmen
Unsere Leistungen
Verstorbenenversorgung
Hygienische Versorgung, Ankleiden, Einbetten
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Verabschiedung
Aufbahrung im offenen Sarg in unserem eigenen Verabschiedungsraum möglich.
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Abschied gestalten
Organisation der Trauerfeier, Dekoration, Absprache mit Geistlichen oder Trauerrednern, Traueranzeigen, Erinnerungsschmuck und einiges mehr.
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Bestattungsarten
Erdbestattung, Urnenbestattung, Anonyme Bestattung, Baumbestattung, Flussbestattung, Private Aufbewahrung, Seebestattung
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Formalitäten regeln
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Überführungen
Überführungen des Verstorbenen vom Sterbeort in das Bestattungshaus, zum Friedhof, in das Krematorium oder auch ins Ausland.
Bestattungsarten
Erdbestattung
Die Erdbestattung ist eine der ältesten und traditionsreichsten Formen der Beisetzung. Der Verstorbene wird in einem Sarg auf einem Friedhof in einem Wahl- oder Reihengrab beigesetzt.
Viele schätzen diese Form der Bestattung, da sie einen festen Ort des Gedenkens schafft, der individuell gestaltet und gepflegt werden kann.
Feuerbestattung
Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene im Sarg eingeäschert. Die Asche wird anschließend in einer Urne aufbewahrt, die individuell beigesetzt werden kann, z.B. in einem Urnengrab, einer Urnenstele oder im Ruhewald.
Diese Bestattungsform ermöglicht flexible Abschiedsmöglichkeiten und wird häufig gewählt, wenn eine naturnahe oder alternative Ruhestätte gewünscht ist.
Urnenbeisetzung
Nach einer Feuerbestattung kann die Asche auf verschiedene Wege beigesetzt werden. Durch das aktualisierte Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz ist unter bestimmten Voraussetzungen auch eine private Aufbewahrung der Asche möglich.
Urnengrab
Das Urnengrab auf dem Friedhof bietet einen festen Ort der Erinnerung, der individuell gestaltet werden kann. Angehörige haben dort einen persönlichen Ort für ihre Trauer, an dem sie Blumen niederlegen, eine Kerze anzünden oder in Ruhe verweilen können.
Pflegefreies Urnengrab
Das pflegefreie Urnengrab bietet einen festen Ort der Erinnerung, ohne dass Angehörige die Grabstelle regelmäßig pflegen müssen. Bei einem Kissensteingrab wird eine beschriftete Steinplatte ebenerdig in die Rasenfläche eingelassen und erinnert mit Namen und Lebensdaten an den Verstorbenen.
Anonyme Grabstätte
Bei einer anonymen Grabstätte wird die Urne auf einer gemeinschaftlichen Rasenfläche ohne Kennzeichnung der einzelnen Grabstelle beigesetzt. Angehörige können bei der Beisetzung trotzdem dabei sein und in einem würdevollen Rahmen Abschied nehmen.
ruhewald
Im Ruhewald wird die Urne in unmittelbarer Nähe zu einem Baum beigesetzt. Diese naturnahe Form der Bestattung schafft einen stillen Ort inmitten der Natur, fernab klassischer Friedhöfe.
Flussbestattung
Bei einer Flussbestattung wird die Asche von einem fahrenden Schiff aus in einem Fluss beigesetzt. In Rheinland-Pfalz ist diese besondere Form der Bestattung auf Rhein, Mosel, Lahn und Saar möglich. Voraussetzung dazu ist unter anderem die noch zu Lebzeiten unterschriebene Totenfürsorgeverfügung.
Seebestattung
Die Seebestattung erfolgt in einer Seeurne, die dem Meer übergeben wird. Diese löst sich innerhalb von wenigen Stunden komplett auf. Die Seebestattung ist eine würdevolle und naturnahe Alternative, die oft Menschen mit einer besonderen Verbindung zum Wasser anspricht.
Private Aufbewahrung
In Rheinland-Pfalz besteht die Möglichkeit, eine Urne im eigenen Zuhause aufzubewahren oder im eigenen Garten beizusetzen. Voraussetzung ist unter anderem eine zu Lebzeiten unterschriebene Totenfürsorgeverfügung. Gerne beraten wir Sie hierzu.
Streuwiese
Auf einer Streuwiese wird die Asche des Verstorbenen in einer dafür vorgesehenen Wiesenfläche verstreut, ohne dass eine individuelle Grabstelle entsteht. In unserer Region gibt es diese Möglichkeit nicht, wir können Ihnen jedoch geeignete Streuwiesen beispielsweise im Raum Mainz oder Bonn empfehlen.
Diamantbestattung
Bei einer Diamantbestattung wird ein Teil der Asche in einem aufwendigen Verfahren zu einem Erinnerungsdiamanten verarbeitet. Diese besondere Form bietet die Möglichkeit, eine bleibende und persönliche Erinnerung an den verstorbenen Menschen zu bewahren.
Rufen Sie uns bei einem aktuellen Sterbefall gerne an:
Ob Tag oder Nacht, auch an Feiertagen
0261 – 60 212
Checkliste
Im akuten Sterbe- und Trauerfall stehen Angehörige oft unter Schock und wissen deshalb nicht, wie sie gerade in den ersten Stunden und Tagen reagieren sollen.
Wir haben Ihnen deshalb hier eine Liste zusammengestellt, wie Sie sich richtig verhalten und welche Schritte Sie befolgen sollten. Natürlich können Sie uns bei Fragen auch telefonisch erreichen.
In den ersten Stunden und Tagen sollten Sie Folgendes regeln:
- Einen Arzt benachrichtigen, sofern der Tod in der Wohnung oder dem Haus des Verstorbenen eingetreten ist – dieser stellt dann einen Totenschein bzw. einen Leichenschauschein aus
- Alle wichtigen Dokumente des Verstorbenen (Personalausweis, Verfügungen, Vollmachten, wichtige Dokumente) bereitlegen
- Uns telefonisch benachrichtigen und einen Termin mit uns vereinbaren – zusammen veranlassen wir dann einen Termin für die Überführung, die Beisetzung und die Trauerfeier
- Ihre Angehörigen und die Angehörigen des Verstorbenen telefonisch oder persönlich benachrichtigen und eine Liste aller Angehörigen erstellen, die durch Traueranzeigen oder -karten benachrichtigt werden sollen
- Den Sterbefall beim Standesamt melden und sich dort eine Sterbeurkunde ausstellen lassen
- Die Gemeinde (Kirche, Pfarrer, Stadt) des Verstorbenen informieren und in Absprache mit ihr eine Trauerfeier planen
Kapelle, Dekoration, Musik, Ansprachen und eventuell anschließenden Gaststättenbesuch für die Trauerfeier planen und in die Wege leiten -hier unterstützen wir Sie natürlich - Grablegung inklusive Grabstein und Grabschmuck organisieren
Nach der Trauerfeier und Beisetzung sollten Sie Folgendes nicht vergessen:
- Abrechnungen mit den Lebensversicherungen bzw. Sterbekassen des Verstorbenen vornehmen
Rentenzahlungen bei der zuständigen Rentenberechnungsstelle abmelden - Die Verstorbenenanschrift zur „Robinson-Liste“ melden zwecks Untersagung unaufgeforderter Werbesendungen
- Mit Hilfe des zuständigen Notariats bzw. Rechtsanwaltes den Erbschein beantragen und das Testament eröffnen lassen
- Die Wohnung des Verstorbenen kündigen und gegebenenfalls räumen oder weitervermieten
- Telefon und Zeitungen, Zeitschriften und weitere Abos abbestellen sowie Autos und Kfz-Versicherung abmelden
- Mitgliedschaften bei Vereinen kündigen
Dienstleistungen abbestellen (Pflegedienste, Lebensmittel) - Haustiere sowie Blumen und Pflanzen versorgen
Haus-/Wohnungsschlüsselübergabe regeln - Die Post umbestellen
- Daueraufträge bei Banken/Sparkassen ändern, eventuell Konten kündigen
- Heizungsanlage regulieren und Gas und Wasser abstellen
- Fenster verschließen (Stecker aus Steckdosen entfernen)
eventuelle Kreditgeber, Kunden oder andere geschäftliche Partner benachrichtigen
Bei all diesen Vorgängen können wir Sie unkompliziert unterstützen oder diese sogar für Sie erledigen. Sprechen Sie uns einfach direkt an.





